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Von A wie AGB bis S wie Speicherbroschüren
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Damit alle Marktakteure die Möglichkeiten des liberalisierten Gasmarktes fair nutzen können, muss eine diskriminierungsfreie Ausübung des Speichergeschäfts gewährleistet sein. Unser Unternehmen unterliegt daher der Kontrolle der Bundesnetzagentur.
Zu diesem Zweck übermittelt ein bestellter Gleichbehandlungsbeauftragter gemäß §7a Absatz 5 EnWG bis spätestens 31. März eines jeden Jahres einen Bericht über die Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Speichergeschäfts der RWE Gas Storage West.